Geplante Steuerentlastungen

Das BMF plant den Haushalt für das Jahr 2023. Konkret geplant ist, dass die Beiträge zur Rentenversicherung voll von der Steuer abgesetzt werden können. Hintergrund für diese Maßnahme ist offensichtlich das Urteil des BFH vom 29.5.2021 (X R 33/19), wonach der Rentenfreibetrag künftig in vielen Fällen rechnerisch nicht mehr ausreichen wird, um die aus versteuertem Einkommen geleisteten Teile der Rentenversicherungsbeiträge zu kompensieren. Der BFH fordert daher, dass die Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen sind, dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird. Wenn also die Beiträge zur Rentenversicherung künftig voll von der Steuer abgesetzt werden können, dann wird damit diese Forderung des BFH erfüllt.

Die EEG-Umlage auf den Strompreis wird abgeschafft. Des Weiteren wurde ein „Corona-Steuergesetz“ angekündigt, mit dem eine Reihe von Hilfsmaßnahmen geschaffen oder erweitert werden sollen. Welche Maßnahmen das im Einzelnen sein werden, ist noch nicht bekannt.

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