Förderprogramme des Bundes und der Länder

Ab sofort steht das KFW-Sonderprogramm 2020 zur Verfügung. Die Mittel für das KfW Sonderprogramm sind unbegrenzt. Es steht sowohl mittelständischen Unternehmen wie auch Großunternehmen zur Verfügung. Die Kreditbedingungen werden nochmals verbessert. Das KfW Sonderprogramm 2020 wird über die Programme KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit – Universell sowie dem KfW-Sonderprogramm 2020 – Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung umgesetzt, deren Förderbedingungen modifiziert und erweitert wurden.

Zur Deckung kurzfristigen Liquiditätsbedarfs steht das Sonderprogramm für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zur Verfügung, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Auf diese Weise können in erheblichem Umfang liquiditätsstärkende Kredite der Hausbanken mobilisiert werden.

Wichtig! Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern, die eine Finanzierung aus den nachfolgenden Programmen nutzen möchten, wenden sich an ihre Hausbank bzw. an Finanzierungspartner, die KfW-Kredite durchleiten. Informationen zu den Programmen sind auf der Website der KfW zu finden (https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html)
Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.

Förderorganisationen
Wichtig ist festzustellen, wer was fördert. Auf der Website des „Bundesministeriums für Wirtschaft“ (www.bmwi.de) sind Informationen und Links zu den wichtigsten Förderorganisationen des Bundes, der Länder und der EU zu finden. Es fehlen derzeit noch einige Förderorganisationen. Die Datenbank soll aber in den nächsten Wochen vervollständigt werden.

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