Hiermit geben wir Ihnen einen kleinen Überblick über die wichtigsten Steueränderungen 2020:
- Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen
- Kassenführung ab 2020: Belegausgabepflicht, TSE-Modul und Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme
- Einhaltung der GoBD wird ab 2020 immer wichtiger (ohne GoBD-Verfahrensdokumentation drohen Hinzuschätzungen!)
- Förderung von E-Fahrzeugen/-Bikes (6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 bis 5 EStG, §§ 8 Nr. 1d Satz 2 EStG, 36 Abs. 3 GewStG, § 7c EStG)
- Förderung energetischer Gebäudesanierung (§ 35c EStG)
- Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG)
- Steuerfreie Gewährung von Job-Tickets durch den Arbeitgeber (§ 3 Nr. 15 EStG)
- Kleinunternehmergrenze: 22.000 Euro (statt bisher 17.500 Euro)
- 7% Umsatzteuer für elektronische Publikationen
Mehr Infos zu den vorgenannten und weiteren Steueränderungen finden Sie u.a. hier:
- https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/steueraenderungen-2020_168_506036.html
- https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/einfuehrung-einer-sonderabschreibung-fuer-mietwohnungsneubau_168_469560.html
- https://www.haufe.de/thema/kassenfuehrung/
- https://www.haufe.de/thema/gobd/
Fragen?
Sie haben Fragen? Dann sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Steuerberater aus Moers – Andreas Schollmeier.