Firmenwagen / Minijob / Ehegatte

Der BFH hat die Überlassung eines Firmen-Pkw zur uneingeschränkten Privatnutzung ohne Selbstbeteiligung bei einem Minijob-Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten als fremdunüblich eingestuft. Die Folge ist, dass das Arbeitsverhältnis steuerlich nicht anerkannt wird. Es ist daher zu empfehlen, eine Kilometerbegrenzung für die privaten Fahrten oder eine Zuzahlung bei Überschreitung der Kilometergrenze schriftlich im Arbeitsvertrag zu vereinbaren.

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