Hinweise zur Künstlersozialabgabe

Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Wenn Sie als Unternehmer einen Künstler in Form einer natürliche Person beauftragen, sind Sie daher verpflichtet, für diesen die sog. Künstlersozialabgabe zu entrichten. Die sich hieraus ergebenden Pflichten sollten Sie bei einer etwaigen Angebotseinholung für künstlerische Tätigkeiten (z.B. zur Erstellung von Fotografien oder einer Homepage) berücksichtigen. Informationen zur Künstlersozialabgabe und den dazugehörigen Pflichten finden Sie u.a. bei der Künstlersozialkasse.

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